Änderung der Dienstleistung des Landes Hessen nach Kartellrecht und B GH-Urteil vom 12. 6. 2018, Stand: 15. 7. 20 nach Erlass HEMUKLV v. 13. 11. 18
Gründung der Holzvermarktungsorganisation "Hessen-Mitte" für die Holzvermarktung zwischen Vogelsberg und Burgwald für Betriebe über 100 ha.
Hessen-Forst wird die Dienstleistung 3 "Holzverkauf" nur noch bis zum 31. 12. 2020 für Betriebe über 100 ha anbieten.
Waldbesitzer als Mitglieder in über 100-ha großen FBG fallen bis zum 31. 12. 22 nicht unter die Kartellregelung. Bis dahin wird Hessen-Forst weiterhin die Dienstleistung Holzverkauf anbieten.
Für die Rhön wurde die bisherige FBG Kreis Fulda am 20. Oktober 2020 aufgelöst und das Restvermögen an die am 20. 10. neu gegründete "Forstwirtschaftliche Vereinigung Osthessen" übertragen. Rechtsform bleibt die FWV nach Bundeswaldgesetz und § 22 BGB.
Eigenständige Holzvermarktungsorganisation für Private und kommunale Betriebe ab 100 ha in unserem Raum ist ab dem 1. 1. 2021 notwendig. Es wurde die Rechtsform der FWV aus Kostengründen gewählt.
Mitglieder sind die Forstbetriebsgemeinschaften des Kreises Fulda (Burghaun, Fulda, Hessische Rhön, Neuhof , sowie Schlitzerland und Niederaula-Haunetal.
Vorsitzender Christoph Müller, Stellvertreter Markus Röder, Rechner Axel Semmler, sein Vertreter Markus Leibold, Schriftführer Sebastian Schramm.
Es werden vorerst rd. 4500 ha bei den Betrieben über 100 ha zusammenkommen, die 2021 etwa 12 000 fm Holz vermarkten müssen.
Staatliche Förderungen nach C3 und C4 werden beantragt, um die Ausstattungs- und Personalkosten tragen zu können. Ohne Zuschüsse würde es Verluste geben. Die Kosten für die Dienstleistung "Holzverkauf " starten mit 2,50 + MwSt).
Gespräche mit den Produktionsleitern bei den Forstämtern finden im November statt.
Künftig sollen die mitmachenden Waldbesitzer bis zum 1. November jeden Jahres ihren geplanten Holzeinschlag zur Vorbereitung der Abschlüsse von Holzkaufverträgen mit den entsprechenden Firmen der FWV mitteilen.
Die wesentliche Arbeit (Vorzeigung - Rechnungsstellung und finanzielle Abwicklung) wird mit Hilfe der leistungsfähigen Forstbetriebsgemeinschaften übernommen werden.
Die FWV Osthessen wird am 1. 1. 2021 die Arbeit aufnehmen.
Zuständig für die Holzkaufverträge ist Förster Ralph Leibold (0174-2514528). Die von Hessen-Forst für die Forstbetriebsgemeinschaften vorbereiteten Kaufverträge gelten bis ins neue Jahr.
Die vorausgehende Dienstleistung (Richtsatz 1 und 2) wird bis zur Erstellung des Schlagaufnahmeheftes auf Wunsch weiterhin von Hessen-Forst übernommen.
Laut Erlaß wird der Holzverkauf für Waldbesitzer unter 100 ha, die Mitglieder in einer FBG sind, nur bis 31. 12. 2022 angeboten. (Regelungsvorgabe des Kartellamtes).
Die Waldbesitzer im Landkreis Fulda möchten so lange wie möglich die angebotenen Dienstleistungen von Hessen-Forst nach Richtsatz 2 für betriebliche Arbeiten durch Revierleiter bis zur Erstellung des Schlagaufnahmeheftes und den vorbereitenden Holzverkauf in Anspruch nehmen. Es gibt nichts besseres.
Aktueller Holzverkauf in der FBG Fulda
Die FBG unterzeichnet eigenständig die vom FA vorbereiteten Holzkaufverträge für den Privat- und Kommunalwald. Für die FBG Fulda wird die gesamte Rechnungsstellung des Holzgeldes, des Flächenbeitrages und der Kostensätze für die Holzernte über das FBG-Konto abgewickelt.
Eigene Kaufverträge und die eigene Organisation von Holzeinschlägen wird von der FBG Fulda durchgeführt (3500 fm in 2017, 500 fm in 2018, 400 fm in 2019, 1300 fm in 2020). Die Kosten für die Dienstleistung werden nach dem Zeitaufwand berechnet.
1. Die FBG stellt die Mitgliedsbeiträge den Forstbetriebsvereinigungen jeweils Anfang Juni in Rechnung. Es werden 3,- €/ha inklusive des Beitrages für den Waldbesitzerverband (0,30 €) (außer FBV Schiebberg-Maberzell) erhoben.
2. Jeder Waldbesitzer muss wie bisher, vor einem geplanten Holzeinschlag beim zuständigen Revierleiter die "Erklärung zum Holzverkauf" ausfüllen und die gewünschten Dienstleistungen mit den jeweiligen Kostensätzen von Hessen-Forst beantragen. Das Forstamt stellt mit der Rechnungsstellung an den Holzkäufer auch die Rechnung über die Dienstleistung an die FBG Fulda.
3. Bei der Auszahlung des Holzkaufgeldes an den Waldbesitzer werden Dienstleistungskosten für Revierleistung (4,17) und Holzverkauf (2,975) je nach Inanspruchnahme bis zur Höhe von igs. 7,14 €/fm für das Land Hessen abgezogen. Die FBG Fulda nimmt für jeden Buchungsvorgang 2,50 €.
Die Katasterangaben der Waldgrundstücke
können über das Internet wie folgt ermittelt werden:Geo.hessen.de --- zu den Produkten ---- Liegenschaftskarte ---Gemeinde oder Gemarkung (Name mit Flur und Flurstück angeben --- suchen --- Kartenausschnitt übernehmen (jetzt werden die Flurstücksdaten ohne Eigentümer angezeigt) ---- zurück und schließen.
Blick von der Körbelshütte mit Milupa. Rauschenberg, Rhön
Forstliche Förderung nach den Richtlinien 2020
Bagatellgrenze 500 € je Antragsteller, besser Sammelantrag über FBG
Abrechnungsgrundlage sind die nachgewiesenen förderungsfähigen Kosten, Antragstellung nur noch beim Regierungspräsidium in Darmstadt zum 1. 3. oder 1.9.
Erstaufforstungen mit bis zu 70 % bei Mischkulturen oder bis 85 % bei Laubholzkulturen jetzt mit Zaunbau. Alternativ und besser die FBG-Ersatzaufforstungsverträge mit 100 % Kostenerstattung in Anspruch nehmen.
Läuterungen werden nur bis Alter 15 oder eine Oberhöhe bis 15 m bis zu 50 % der Kosten gefördert. Antrag über FBG Fulda (Sammelantrag wegen Bagatellgrenze von 500 € - Zuwendung) bis zum 15. 8. 16 (Eingangstermin RP Darmstadt ist der 1. 9. 16 (Antrag für 3 ha im Privatwald Ziegel gestellt und bewilligt)
Die Eigenleistung ist wieder förderungsfähig.
Förderung Wegebauinstandsetzung:
Bedarf an die FBG übermitteln, an die finanzielle Eigenbeteiligung der begünstigten Waldbesitzer denken. Bagatellgrenze 2500,- € Fördermittel
Weitere Wegeinstandsetzungsprojekte wären wünschenswert und notwendig.